Rechtliches
Was darf / kann / muss ich in welchem Alter – und was (noch) nicht?
Es gibt einige wichtige rechtliche Aspekte zu Finanzen, die für junge Menschen relevant sind. Wissen hilft dabei, die eigenen Finanzen gut zu organisieren.Zusammengefasst:
Geschäftsfähigkeit
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Grundsätzlich gilt: Bis zum 18. Geburtstag können junge Menschen in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsgeschäfte eingehen. Damit sollen sie vor eventuellen Nachteilen geschützt werden.
Die Bestimmungen im Detail:
0-7 Jahre: nicht geschäftsfähig
Alleine darf in diesem Alter eigentlich nichts gekauft werden – außer z.B. Süßigkeiten, eine Wurstsemmel oder andere Kleinigkeiten (diese Bestimmung wird daher auch „Wurstsemmelparagraph“ genannt).
7-14 Jahre: zum Teil geschäftsfähig
In diesem Alter dürfen altersübliche Geschäfte eingegangen werden – das ist zum Beispiel der Kauf eines günstigen Paars Schuhe oder eines Buches. Der Kauf eines Notebooks, Tablets oder einer Spielkonsole ist schon nicht mehr erlaubt. Findet der Kauf trotzdem statt, spricht man von einem „schwebend unwirksamen Rechtsgeschäft“. Wenn die Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden sind, muss der Shop die Ware zurücknehmen.
14-18 Jahre: beschränkt geschäftsfähig
In diesem Alter darf selbstständig über alles Geld entschieden werden, das der jungen Person zur freien Verfügung überlassen worden ist (z.B. Taschengeld, Geldgeschenke von Großeltern, Lehrlingsentschädigung oder das Geld aus einem Ferienjob), solange der eigene Unterhalt nicht gefährdet wird. Es ist also nur möglich, sich zu Leistungen zu verpflichten, die die eigenen Lebensbedürfnisse nicht gefährden. Von einer Gefährdung der Lebensbedürfnisse ist dann die Rede, wenn finanzielle Verpflichtungen verhindern, dass man sich mit seinem Einkommen selbst versorgen kann (z.B. der Kauf eines Mopeds kostet das gesamte Monatseinkommen und dadurch bleiben andere notwendige Zahlungen auf der Strecke); oder wenn aufgrund eingegangener Leistungen z.B. der Schulbesuch gefährdet ist. Ein Beispiel dafür ist ein Arbeitsvertrag für einen Nebenjob, der zeitlich so fordernd ist, dass dabei der Schulbesuch oder ausreichendes Lernen nicht mehr möglich ist.
ab 18 Jahren: voll geschäftsfähig
Ab dem 18. Geburtstag sind Personen in Österreich volljährig – also voll geschäfts- und deliktsfähig. Das heißt, man ist zum Abschluss sämtlicher Geschäfte und Verträge berechtigt; die Erziehungsberechtigten müssen nun weder eine Zustimmung dazu geben, noch gibt es die Möglichkeit, dass das Geschäft wieder rückabgewickelt wird – auch wenn es zum eigenen Nachteil war. Man wird juristisch als erwachsene Person behandelt – mit allen Rechten und Pflichten.
Die einzelnen Bausparkassen bieten Sparverträge zu sehr unterschiedlichen Konditionen an. Für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten folgende Bestimmungen:
unter 14 Jahren: Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist notwendig
über 14 Jahren: Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten kann entfallen, wenn die Einzahlungen in den Bausparvertrag aus den eigenen Einkünften stammen und den Lebensunterhalt nicht gefährden.