Recht­liches

Was darf / kann / muss ich in welchem Alter – und was (noch) nicht?

Es gibt einige wichtige rechtliche Aspekte zu Finanzen, die für junge Menschen relevant sind. Wissen hilft dabei, die eigenen Finanzen gut zu organisieren.

Zusammen­gefasst:

Geschäfts­fähigkeit

Das ist „die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Verpflichtungen einzugehen und Rechte zu erwerben“. Die Geschäftsfähigkeit richtet sich nach dem Alter.

Kennen der rechtlichen Grundlagen

Es ist von Vorteil die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und die eigenen Rechte zu kennen. Nur so kann die eigene finanzielle Verantwortung gut wahrgenommen werden.

Fragen stellen, Unterstützung suchen

Es gibt zahlreiche unabhängige Stellen – wie z.B. die staatlich anerkannten Schulden­beratungen, der Konsument*innen­schutz der Arbeiterkammer oder der Verein für Konsument*innen­information (VKI), die bei rechtlichen und finanziellen Fragen Beratung oder Hilfe anbieten. Es gibt auch Einrichtungen, die für kostenlose Auskünfte in rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung stehen. Es ist immer von Vorteil, sich eine professionelle Meinung einzuholen.

Alles was wichtig ist:

Grundsätzlich gilt: Bis zum 18. Geburtstag können junge Menschen in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsgeschäfte eingehen. Damit sollen sie vor eventuellen Nachteilen geschützt werden.

Die Bestimmungen im Detail:

0-7 Jahre: nicht geschäftsfähig
Alleine darf in diesem Alter eigentlich nichts gekauft werden – außer z.B. Süßigkeiten, eine Wurstsemmel oder andere Kleinigkeiten (diese Bestimmung wird daher auch „Wurstsemmelparagraph“ genannt).

7-14 Jahre: zum Teil geschäftsfähig
In diesem Alter dürfen altersübliche Geschäfte eingegangen werden – das ist zum Beispiel der Kauf eines günstigen Paars Schuhe oder eines Buches. Der Kauf eines Notebooks, Tablets oder einer Spielkonsole ist schon nicht mehr erlaubt. Findet der Kauf trotzdem statt, spricht man von einem „schwebend unwirksamen Rechtsgeschäft“. Wenn die Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden sind, muss der Shop die Ware zurücknehmen.

14-18 Jahre: beschränkt geschäftsfähig
In diesem Alter darf selbstständig über alles Geld entschieden werden, das der jungen Person zur freien Verfügung überlassen worden ist (z.B. Taschengeld, Geldgeschenke von Großeltern, Lehrlingsentschädigung oder das Geld aus einem Ferienjob), solange der eigene Unterhalt nicht gefährdet wird. Es ist also nur möglich, sich zu Leistungen zu verpflichten, die die eigenen Lebensbedürfnisse nicht gefährden. Von einer Gefährdung der Lebensbedürfnisse ist dann die Rede, wenn finanzielle Verpflichtungen verhindern, dass man sich mit seinem Einkommen selbst versorgen kann (z.B. der Kauf eines Mopeds kostet das gesamte Monatseinkommen und dadurch bleiben andere notwendige Zahlungen auf der Strecke); oder wenn aufgrund eingegangener Leistungen z.B. der Schulbesuch gefährdet ist. Ein Beispiel dafür ist ein Arbeitsvertrag für einen Nebenjob, der zeitlich so fordernd ist, dass dabei der Schulbesuch oder ausreichendes Lernen nicht mehr möglich ist.

ab 18 Jahren: voll geschäftsfähig
Ab dem 18. Geburtstag sind Personen in Österreich volljährig – also voll geschäfts- und deliktsfähig. Das heißt, man ist zum Abschluss sämtlicher Geschäfte und Verträge berechtigt; die Erziehungsberechtigten müssen nun weder eine Zustimmung dazu geben, noch gibt es die Möglichkeit, dass das Geschäft wieder rückabgewickelt wird – auch wenn es zum eigenen Nachteil war. Man wird juristisch als erwachsene Person behandelt – mit allen Rechten und Pflichten.

Jugendkonten sind meistens kostenlos – das heißt, es gibt keine Kontoführungsgebühr. Allerdings können andere Spesen (z.B. für das Abheben von Bargeld oder Überweisungen) anfallen. Wenn ein eigenes Einkommen vorhanden ist, kann ab dem 14. Lebensjahr auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein Konto eröffnet werden. Diese Regelungen treffen auch auf eine so genannte „Behebungskarte“ zu, das ist eine Bankomatkarte. Die Angebote der einzelnen Banken sind unterschiedlich: Bei manchen Banken gibt es mit dieser Karte nur Bargeld am Schalter, bei anderen Banken auch am Bankomat dieser Bank. Bei Bankomaten anderer Banken ist das Abheben von Geld mit dieser Karte nicht möglich. Die Ausgabe einer vollwertigen Bankomatkarte ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erlaubt.
Für Jugendliche ohne eigenes Einkommen ist es nicht möglich, das Jugendkonto zu überziehen. Übrigens: Ein überzogenes Konto kann den Einstieg in den Teufelskreis „Schulden“ bedeuten, denn es ist in Wahrheit nichts anderes als ein teurer Kredit und verursacht sehr hohe Zinsen!

Die einzelnen Bausparkassen bieten Sparverträge zu sehr unterschiedlichen Konditionen an. Für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten folgende Bestimmungen:

unter 14 Jahren: Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist notwendig
über 14 Jahren: Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten kann entfallen, wenn die Einzahlungen in den Bausparvertrag aus den eigenen Einkünften stammen und den Lebensunterhalt nicht gefährden.

Ein Kredit kann dann vor dem 18. Geburtstag aufgenommen werden, wenn die eigenen Einkünfte reichen, die Kreditraten ohne Beeinträchtigung der Lebensbedürfnisse zu bezahlen. In der Praxis wird Personen unter 18 Jahren nur dann ein Kredit gewährt, wenn sie über ein wirklich gutes Einkommen verfügen. Üblicherweise wird auch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten verlangt.
Falls eine bestellte Ware nicht passt oder nicht gefällt, kann vom allgemeinen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden. Versandunternehmen sind nach dem Konsumentenschutzgesetz verpflichtet, ein mindestens 14-tägiges Rücktrittsrecht – ohne Angabe von Gründen oder Stornozahlungen – einzuräumen. Die bestellte Ware darf einfach zurückgesendet werden. Hat ein Unternehmen oder Versandhandel vor dem Kauf nicht über diese Rechte informiert, besteht sogar ein Rücktrittsrecht von einem Jahr und 14 Tagen. Auf jeden Fall ist die versicherte Rücksendung der Ware (mit Sendungsnummer oder per Einschreiben) von Vorteil, damit dokumentiert werden kann, dass die Rücksendung auch angekommen ist.